Fahrradstraße

Fahrradstraße in der Südstadt

Die Fahrradstraße in der Südstadt konnte viel schneller umgesetzt werden als geplant. Die Stadt wies die Franz-Marc- und Fichtestraße zur Fahrradstraße aus, um dadurch die parallel verlaufende Rohrbacher Straße zu entlasten. Dort fahren wegen der engen Platzverhältnisse häufig Straßenbahnen hinter langsamen Radlern hinterher.

Die Route Liebermannstraße (Radweg) – Franz-Marc-Straße – Fichtestraße ist eine wichtige Achse im Radverkehrsnetz durch die Südstadt. Die Anordnung von Franz-Marc-Straße und Fichtestraße als Fahrradstraße kann diese Funktion der Straßen unterstützen. 

Die Maßnahme gehörten zu fünf neuen Vorhaben, die mit Beschluss des Gemeinderates vom 12. November 2015 erstmalig in der Vorhabenliste veröffentlicht wurden.

Für die Fahrradstraßen gelten folgende Regelungen:

  • Der Kraftfahrzeugverkehr ist nur erlaubt, soweit durch Zusatzzeichen freigegeben. Die Franz-Marc-Straße und die Fichtestraße zwischen Spitzwegstraße und Feuerbachstraße bleiben für den Autoverkehr insgesamt freigegeben, um die Erschließung angrenzender Straßen zu gewährleisten.
  • In der Fichtestraße südlich der Spitzwegstraße ist lediglich Anliegerverkehr zugelassen. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Autofahrerinnen und Autofahrer die Geschwindigkeit weiter verringern.
  • Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
  • Die Fichtestraße erhält an der Kreuzung Spitzwegstraße/Kirschgartenstraße Vorfahrt, um für den Radverkehr einen gleichmäßigen Verkehrsfluss zu erreichen. Aufgrund der Verkehrsbedeutung der Feuerbachstraße gilt an der Kreuzung Franz-Marc-Straße/Feuerbachstraße/Fichtestraße weiterhin „rechts vor links“. 

Fotos: A.Sandmann, Nov. 2020